Helle 3 Zimmerwohnung mit großer Terrasse mit Weitblick!

1210 Wien, Wien

Miete: € 820,00/Monat

Beschreibung

Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzen von Wien! Diese charmante Wohnung in der begehrten Lage des 21. Bezirks bietet Ihnen nicht nur eine hervorragende Wohnqualität, sondern auch eine unschlagbare Anbindung an das pulsierende Stadtleben.

Mit einer großzügigen Fläche von 50 m² erstreckt sich diese lichtdurchflutete Wohnung im 5. Stock eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Ein Highlight ist die einladende 35 m² große Terrasse, die Ihnen nicht nur einen herrlichen Blick über die Stadt bietet, sondern auch den perfekten Rückzugsort für entspannte Stunden im Freien. Stellen Sie sich vor, wie Sie Ihre Morgenkaffees oder abendlichen Sonnenuntergänge auf Ihrer eigenen Terrasse genießen – ein wahrer Luxus in der Stadt!

Die Verkehrsanbindung könnte nicht besser sein: Mit Bus, U-Bahn, Straßenbahn und dem Bahnhof in unmittelbarer Nähe sind Sie bestens vernetzt und gelangen schnell und bequem zu Ihrem gewünschten Ziel. Egal, ob Sie zur Arbeit pendeln oder die zahlreichen kulturellen Angebote Wiens erkunden möchten, hier sind Sie immer schnell mobil.

Die Lage überzeugt auch durch eine ausgezeichnete Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was das Herz begehrt: Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindergärten sind nur einen kurzen Fußweg entfernt. Für die jüngeren Bewohner bietet die nahegelegene Universität eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Weiterbildung und Begegnung. Supermärkte, Bäckereien und ein Einkaufszentrum sorgen dafür, dass Sie Ihren täglichen Bedarf problemlos decken können – alles, was Sie brauchen, ist so nah!

Diese Wohnung ist ideal für Singles, Paare oder kleine Familien, die das urbane Leben in Wien schätzen und dennoch einen Rückzugsort suchen. Genießen Sie die Vorzüge einer modernen Wohnung in einer aufstrebenden Gegend, die Ihnen sowohl Ruhe als auch die Möglichkeit bietet, das aufregende Stadtleben in vollen Zügen zu erleben.

Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von diesem einzigartigen Wohnangebot in Wien. Ihr neues Zuhause wartet auf Sie!

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung

  • Küche: Küche vorhanden?, EBK
  • Heizung: , Zentralheizung
  • Befeuerung: , Gas
  • Fahrstuhl: , Personenaufzug

Kostenaufstellung

Betriebskostenak.

€ 15.89/Monat

Betriebskostenak.

€ 158.86/Monat

Heizkostenak.

€ 15.89/Monat

Gesamtbelastung
€ 820,00 Miete/Pacht/Monat - Gesamtbelastung
Gesamtbelastung
€ 745,36 Miete/Pacht/Monat

Eckdaten

Ort

Wien

Wohnfläche

ca. 50 m²

Terrasse

ca. 35 m²

Stockwerk

Etagen

Lift

Nein

Bankomat
Bäckerei
Bank
Bar
Busstation
Café
Fitnessstudio
Postamt
Doktor
Zahnarzt
Krankenhaus
Restaurant
Schule
Einkaufszentrum
Zugstation

Weitere Informationen

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.

Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbssteuer 3,5 %
  • Grundbuchseintrag 1,1 %
  • Maklergebühren: 3 % + 20 % USt

Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

Eckdaten

Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über KBM Immo GmbH und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.

Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.

MaklerIn Foto

Kathi Brandstetter-Mszyca

Geschäftsführung

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