Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im aufstrebenden 21. Bezirk von Wien! Diese charmante Wohnung in der 5. Etage bietet Ihnen nicht nur ein komfortables Wohnambiente, sondern auch eine erstklassige Lebensqualität in einer der beliebtesten Lagen der Stadt.
Mit einer großzügigen Fläche von 80,07 m² ist diese Wohnung ideal für Singles, Paare oder kleine Familien. Der durchdachte Grundriss ermöglicht eine optimale Nutzung des Raumes, wobei jeder Quadratmeter mit Bedacht gestaltet wurde.
Ein besonderes Highlight dieser Immobilie ist der Balkon, auf dem Sie entspannte Stunden im Freien genießen können. Stellen Sie sich vor, wie Sie hier mit einem guten Buch oder einem Glas Wein den Feierabend genießen, während Sie den Blick über die Stadt schweifen lassen.
Die Verkehrsanbindung könnte nicht besser sein! Mit einer hervorragenden Anbindung an Bus, U-Bahn und den Bahnhof sind Sie in kürzester Zeit in der Wiener Innenstadt oder an Ihrem Arbeitsplatz. Die Nahversorgung ist ebenso optimal: In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen. Ob Arzt, Apotheke, Schule, Kindergarten, Supermarkt oder Bäckerei – alles ist fußläufig erreichbar. Auch ein Einkaufszentrum liegt in der Nähe und bietet Ihnen eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten.
Die monatliche Miete von 1.485,00 € bietet Ihnen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für diese begehrte Lage. Nutzen Sie die Gelegenheit, in eine der attraktivsten Wohngegenden Wiens zu ziehen und genießen Sie den urbanen Lebensstil, den diese Wohnung zu bieten hat.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind, die sowohl modern als auch praktisch ist, dann zögern Sie nicht! Diese Immobilie vereint alles, was man sich von einem neuen Zuhause wünscht. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns darauf, Ihnen Ihr neues Zuhause vorzustellen!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
€ 14.2/Monat
€ 141.95/Monat
€ 14.2/Monat
Wien
ca. 80.07 m²
ca. 14.46 m²
Etagen
Nein
Bankomat
Bäckerei
Bank
Bar
Busstation
Café
Fitnessstudio
Postamt
Doktor
Zahnarzt
Krankenhaus
Restaurant
Schule
Einkaufszentrum
Zugstation
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.
Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.
Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:
Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.
Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über KBM Immo GmbH und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.
Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.