Sie suchen ein Haus, das Sie ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten können? Dann könnte diese Immobilie genau das Richtige für Sie sein.
Das im Jahr 1957 errichtete Einfamilienhaus befindet sich in einer ruhigen Sackgassenlage und bietet eine solide Basis für eine umfassende Modernisierung. Die letzte Generalsanierung erfolgte im Jahr 1989. Das Haus ist daher sanierungsbedürftig, eröffnet gleichzeitig aber zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen Wohnideen umzusetzen und ein individuelles Zuhause zu schaffen.
Erdgeschoss:
Obergeschoss:
Zusätzliche Nutzflächen machen das Objekt besonders interessant. Eine Garage, eine Werkstatt mit ca. 40 m² sowie ein weiterer Abstellraum bieten viel Platz für Hobby, Handwerk, Lagerung oder individuelle Nutzungsmöglichkeiten.
Diese Immobilie richtet sich an Käufer, die Potenzial erkennen und ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen möchten. Ob umfassende Sanierung, zeitgemäße Modernisierung oder individuelle Anpassung an die eigenen Bedürfnisse – hier stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.
Besonders die Kombination aus ruhiger Lage, großzügigem Raumangebot, Garage, großer Werkstatt und Wintergarten macht dieses Haus zu einer interessanten Gelegenheit für handwerklich geschickte Käufer, Familien oder all jene, die sich ein Zuhause ganz nach ihren Vorstellungen schaffen möchten.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und entdecken Sie selbst die Möglichkeiten dieser Immobilie!
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverwertung vorbehalten.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
€ 429.000
Wiener Neudorf
ca. 104 m²
Nein
Bankomat
Bäckerei
Bank
Bar
Busstation
Café
Fitnessstudio
Postamt
Doktor
Zahnarzt
Krankenhaus
Restaurant
Schule
Einkaufszentrum
Zugstation
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.
Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.
Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:
Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.
Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über KBM Immo GmbH und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.
Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.