Sonniges Grundstück mit 200m2 Halle

3443 Elsbach, Niederösterreich

Kaufpreis: 299.000 €

Beschreibung

Zum Verkauf steht ein ca. 1134m² großes Grundstück mit einer über 200m² großen Halle. 


Das Grundstück ist sehr hell und es liegt in einer ruhigen Sackgasse, somit haben Sie keinen lästigen Durchfahrtsverkehr. Da sich um das Grundstück herum keine hohen Häuser befinden, haben Sie es den ganzen Tag schön sonnig.  
Wie schon erwähnt befindet sich auf dem Grundstück eine Halle. Diese massiv Gebaute Halle steht direkt an der Straße und dient ebenfalls als Grundstücksgrenze. Die Halle selber ist ein zwei kleine Räume mit jeweils ca. 8m² und einen großen Raum mit ca. 186m2 aufgeteilt. Abzüglich der verbauten Fläche der Halle bleiben Ihnen noch ca. 910m² übrig. Auf diesem Grundstück dürfen 30% der Grundstücksgröße verbaut werden. Ihnen bleiben also abzüglich der Fläche der Halle, noch mindestens 115m² verbaubare Fläche für Ihr neues Eigenheim.

 

Laut Auskunft der Gemeinde sind, wenn man ein zweistöckiges Einfamilienhaus darauf bauen will, noch Aufschließungskosten von Bauklasse 1 auf Bauklasse 2 zu bezahlen. Diese werden noch genau ausgerechnet, sollten sich aber auf ca. €4500 belaufen (es handelt sich hierbei um eine ungefähre Angabe, es sind also Abweichungen möglich). Außerdem müssten noch, bei einem Hausbau, Anschlüsse für Strom, Wasser, etc. verlegt werden.

 

Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Homepage unter www.kbmimmo.at.

Die Angaben im Exposé erfolgen im Auftrag unseres Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen/Auskünfte durch Veräußerer, Behörden usw. übernehmen wir keine Gewähr. Eine eigene Haftung ist ausgeschlossen.

Ausstattung

    Kostenaufstellung

    Kaufpreis

    € 299.000

    Eckdaten

    Ort

    Elsbach

    Lift

    Nein

    Bankomat
    Bäckerei
    Bank
    Bar
    Busstation
    Café
    Fitnessstudio
    Postamt
    Doktor
    Zahnarzt
    Krankenhaus
    Restaurant
    Schule
    Einkaufszentrum
    Zugstation

    Weitere Informationen

    Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.

    Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

    Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
    Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
    Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.

    Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:

    • Grunderwerbssteuer 3,5 %
    • Grundbuchseintrag 1,1 %
    • Maklergebühren: 3 % + 20 % USt

    Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

    Eckdaten

    Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über KBM Immo GmbH und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.

    Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.

    Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

    Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

    Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

    Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

    Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.

    MaklerIn Foto

    Raphael Brandstetter

    Ansprechperson

    Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen